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Bundesgericht für «gefühltes Alter» im Geburtenregister

Künftig muss es in der Schweiz neben dem tatsächlichen biologischen Geburtsdatum auch die Möglichkeit zum Eintrag des gefühlten Alters im Behördenregister geben. Das Bundesgericht in Lausanne gab damit einem intertemporellen Kläger, häufig auch als Trans-Ager bezeichnet, vollumfänglich Recht.


Noch wenig bekannt: Das internationale Symbol der intertemporellen Trans-Ager.


Während Transgender-Aktivisten in den vergangenen Jahren in westlichen Ländern beachtliche Erfolge für sich verbuchen konnten, haben die Anliegen der Trans-Ager (engl. für zwischen den Altern) bisher noch kaum die öffentliche Wahrnehmung erreicht. Dabei sind auch hier weit mehr Menschen betroffen, als man denken könnte. Immer mehr Betroffene wagen den Schritt an die Öffentlichkeit, um darauf hinzuweisen, dass ihr biologisches und ihr subjektiv empfundenes Alter unvereinbar sind.

Der Volksmund kannte Redensarten wie «Ich fühle mich wie neugeboren» oder «Man ist so alt wie man sich fühlt» schon immer. Umso erstaunlicher, dass sich Intertemporelle wie Timon Jährmann bis heute kaum Gehör verschaffen konnten. Wie das biologische Geschlecht ist auch das biologische Alter sehr oft eine unzureichende Kategorisierung, die Menschen ausgrenzen und Ungerechtigkeit generieren kann. Gerade auf dem Stellenmarkt erhalten Abertausende kaum eine Chance, weil ihr amtliches Alter nichts über ihre tatsächliche Leistungsfähigkeit und Flexibilität aussagt.

Grosse Studie in den USA Längst hat die Wissenschaft den Beweis erbracht, dass die individuelle Entwicklung massiv von herkömmlichen Zeitbegriffen abweichen kann. Das vermutlich spektakulärste aktuelle Forschungsprojekt dazu läuft seit einem Jahr (und voraussichtlich noch bis 2020) in den USA: Hierbei wurde einem kognitiven Dreijährigen, der rein biologisch bereits 71 ist, die Führung eines ganzen westlichen Landes anvertraut.

Staatlich erzwungene Kinderarbeit? Timon Jährmann, der nun vom Bundesgericht Unterstützung erhalten hat, verfolgt indessen weit bescheidenere Ziele: «Seit 1996 bin ich nach der Logik der Behörden volljährig. Eine willkürliche Logik, die auf meine Situation als polytemporellen Trans-Ager null Rücksicht nimmt», so Jährmann. «Ich war zum Beispiel bereits mit biologisch 16 ein sexuell gereifter, aktiver Weintrinker und Zigarrenraucher, fühle mich aber bis heute – biologisch 39, gefühlt 12 – wesentlich zu jung, um vom Staat zur Arbeit und zur Entrichtung irgendwelcher Steuern gezwungen zu werden.» Jährmanns Erfolg vor dem höchsten Gericht gibt nun zum ersten Mal Abertausenden von betroffenen Trans-Agern etwas Trost und Zuversicht.

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