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Beschwerde gegen Wappler abgewiesen

Aktualisiert: 31. Mai 2021

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat die Beschwerde gegen das SRG-Format «Die Direktorin» abgewiesen. Darin spielt die Hauptfigur Nathalie Wappler überzeugend eine Bonus-hungrige Chefin, womit das Format auch «vor sensiblen Themen wie der Raffgier in Führungsetagen nicht zurückschreckt», wie die UBI anerkennend festhält.




Die Serie «Die Direktorin» war im März 2019 mit viel Vorschusslorbeeren gestartet. Das Format belgeitet die Direktorin eines umstrittenen Service-Public-Betriebes, die ihr Unternehmen trotz sinkendem Budget in die digitale Zukunft führen möchte.


«Die Direktorin» punktete schnell damit, aktuelle Zeitfragen aufzugreifen und unterhaltsam zu behandeln, so etwa in der zweiten Staffel 2020, als sie einem alten, weissen Mann, der neben vielem anderen auch das so genannte «Mansplaining» erfunden hat, seine wöchentliche Montags-Sendung «Monolog mit einem Gast» wegnahm.


Der Spardruck in der Medienwelt bildet ohnehin einen der zentralen Erzählstränge des Formats. «Die Direktorin» zeichnete in den vergangenen Jahren – übersetzt in die Welt einer Rundfunkstation – eins zu eins nach, was Medienschaffende privater Verlagshäuser momentan durchmachen. In kurzer Zeit Kultstatus erreicht hat der Spruch, mit dem sich «Die Direktorin» jeweils von weggesparten Sendegefässen oder Mitarbeitern zu trennen pflegt:


«Ene mene miste

Es wapplert in der Kiste

Ene mene muh

Und raus bist du!»


Viel Beachtung und Lob hat auch die Folge «Die Panne» erhalten, in der es um neue Fernsehstudios geht, die so pannenanfällig sind, dass sie erst zwei Jahre nach dem geplanten Start in Betrieb genommen werden können und dabei ohne jeden Nutzen monatlich 400 000 Franken verschlingen. «In der Episode ‹Die Panne› übertreffen sich Nathalie Wappler und ihre Drehbuchautoren selbst», jubilierte die Zeitschrift ‹Tele›: «Hier straffer Personalabbau, dort immense Kosten für leere Studios, und mittendrin ein Kommunikationsunternehmen, das in Kommunikation brachial versagt – diese Folge ist ein wichtiger Beitrag zur überfälligen Erkenntnis, dass Frauen in Führungspositionen auch mal wie Männer sein dürfen.»


Unerwartet heftige Kritik hatte jedoch die jüngste Staffel der «Direktorin» ausgelöst. Hier begleitet das Publikum die Hauptfigur Wappler durch eine globale Pandemie, welche im Unternehmen zu markanten Ertragsausfällen und zu umfassender Kurzarbeit führt, analog zur Krise, welche die Schweiz in den vergangenen Monaten durchgemacht hat. Erst zum Staffelfinale erfährt man, dass die Geschäftsleitung trotz Malaise, Verlusten und Entlassungen sich selbst üppige Löhne gegönnt hat, die «Direktorin» selbst kassiert zum Beispiel mit 450 000 Franken gleich viel wie ein Schweizer Bundesrat.


Gegen diese Handlung gingen bei der UBI zahlreiche Beschwerden ein: «Die Direktorin» habe einseitig und tendenziös das linke Klischee eines egoistischen Managements bedient, das gern mit dem Rotstift durch die Abteilungen geht und zugleich hemmungslos in die eigene Tasche wirtschaftet.


Wichtige Funktion der Satirefreiheit

Vom Propaganda-Vorwurf wollte die UBI nun jedoch nichts wissen und wies die Beschwerden einstimmig ab. «Die Absurdität der Handlung», so die UBI-Begründung, «sei zu jedem Zeitpunkt klar: Keine glaubwürdige Direktorin würde ein Jahressalär von fast einer halben Million Franken einstreichen, während die Firma Verluste schreibt und Angestellte auf die Strasse stellt.» Das gesellschaftskritische Motiv der Handlung sei damit jederzeit erkennbar und damit «durch die Satirefreiheit geschützt». Der Plot von der geldgierigen Direktorin und einer nach willkürlichen Kriterien top entlöhnten Entourage leistet laut UBI einen wichtigen Diskussionsbeitrag zur grassierenden «Neidkultur, die nicht wahrhaben will, dass manche Menschen zehn- oder zwanzig Mal mehr leisten als andere, selbst wenn man es dem Ergebnis überhaupt nicht ansieht.»

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